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   LAG Hamm, 04.05.2004 - 19 Sa 360/04   

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LAG Hamm, 04.05.2004 - 19 Sa 360/04 (https://dejure.org/2004,15975)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04.05.2004 - 19 Sa 360/04 (https://dejure.org/2004,15975)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04. Mai 2004 - 19 Sa 360/04 (https://dejure.org/2004,15975)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • LAG Hamm, 24.01.2003 - 10 Sa 1158/02

    Vertragsstrafenvereinbarung, Zulässigkeit in vorformulierten Verträgen nach der

    Auszug aus LAG Hamm, 04.05.2004 - 19 Sa 360/04
    Die Vertragsstrafenabrede sei auch im Hinblick auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24. Januar 2003 (10 Sa 1158/02) wirksam.

    e) § 12 Arbeitsvertrag ist jedoch unwirksam, weil die vereinbarte Vertragsstrafe von einem Monatsverdienst angesichts der während der Probezeit bestehenden Kündigungsmöglichkeit mit einer Frist von 14 Tagen unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB ist (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 24. Januar 2003 - 10 Sa 1158/02 = NZA 2003, S. 499 (502(; bestätigt durch BAG, Urteil vom 4. März 2004, a.a.O.).

    Sie hat jedoch regelmäßig das für die normale Kündigungsfrist zu zahlende Entgelt nicht zu übersteigen (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 24. Januar 2003, a.a.O., m.w.N.).

    Eine Herabsetzung der der Höhe nach unwirksamen Vertragsstrafe nach § 343 BGB ist nicht möglich, vielmehr führt ihre unangemessene Höhe nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB ohne weiteres zur ihrer Unwirksamkeit (vgl. LAG Hamm Urteil vom 24. Januar 2003, a.a.O., S. 503; insoweit bestätigt durch BAG, Urteil vom 4. März 2004, a.a.O.).

    Bereits unter der Geltung des AGB-Gesetzes kam nur dann eine Herabsetzung einer unangemessen hohen Vertragsstrafe nach § 343 BGB in Betracht (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 24. Januar 2003, a.a.O., m.w.N.).

    Schon nach altem Recht war es in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass die Vertragsstrafe regelmäßig das für die normale Kündigungsfrist zu zahlende Gehalt nicht übersteigen sollte und nur in dieser Höhe angemessen war (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 24. Januar 2003, a.a.O, S. 502 m.w.N.).

  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 04.05.2004 - 19 Sa 360/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist auch nach der seit dem 1. Januar 2002 geltenden Rechtslage die Zulässigkeit von Vertragsstrafenabreden nicht generell zu verneinen, weil als "Besonderheit des Arbeitsrechts" im Sinne des § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB der Umstand anzusehen ist, dass ein Arbeitnehmer zur Erbringung der Arbeitsleistung gemäß § 888 Abs. 3 ZPO nicht durch Zwangsgeld oder Zwangshaft angehalten werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 4. März 2004 - 8 AZR 196/03, Pressemitteilung Nr. 13/04).

    e) § 12 Arbeitsvertrag ist jedoch unwirksam, weil die vereinbarte Vertragsstrafe von einem Monatsverdienst angesichts der während der Probezeit bestehenden Kündigungsmöglichkeit mit einer Frist von 14 Tagen unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB ist (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 24. Januar 2003 - 10 Sa 1158/02 = NZA 2003, S. 499 (502(; bestätigt durch BAG, Urteil vom 4. März 2004, a.a.O.).

    Eine Herabsetzung der der Höhe nach unwirksamen Vertragsstrafe nach § 343 BGB ist nicht möglich, vielmehr führt ihre unangemessene Höhe nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB ohne weiteres zur ihrer Unwirksamkeit (vgl. LAG Hamm Urteil vom 24. Januar 2003, a.a.O., S. 503; insoweit bestätigt durch BAG, Urteil vom 4. März 2004, a.a.O.).

  • BGH, 13.11.1997 - IX ZR 289/96

    Rechtsfolgen der Erstreckung einer Bürgschaft auf einen betragsmäßig nicht

    Auszug aus LAG Hamm, 04.05.2004 - 19 Sa 360/04
    Danach soll der angemessene Teil einer Allgemeinen Geschäftsbedingung aus Gründen des Vertrauensschutzes auch bei fehlender sprachlicher Teilbarkeit aufrechterhalten bleiben, wenn sie im Zeitpunkt der Verwendung dem Stand der Rechtsprechung entsprach und erst im Zuge der Perfektionierung der Inhaltskontrolle für unwirksam erklärt wird (vgl. Palandt/Heinrichs, a.a.O., Vorbemerkung vor § 307 Rdnr. 10 unter Berufung auf BGH, Urteil vom 13. November 1997 - IX ZR 289/96 = BGHZ 137, 153).

    Abgesehen davon, dass ein solcher Rechtsgrundsatz allgemein nicht besteht (so auch Palandt/Heinrichs, a.a.O.), hat der Bundesgerichtshof die Haftung des Bürgen oder Sicherungsgebers trotz zu weit gehender Haftungsregelung für alle zukünftigen Verbindlichkeiten sie für die Verbindlichkeit aufrechterhalten, die Anlass für die Übernahme der Haftung war, und zwar unter Berufung auf den Grundsatz ergänzender Vertragsauslegung (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 1997, a.a.O., S. 156 f.).

  • BGH, 07.06.1989 - VIII ZR 91/88

    Formularmäßige Überwälzung von Kosten von Kleinreparaturen auf den Mieter

    Auszug aus LAG Hamm, 04.05.2004 - 19 Sa 360/04
    Das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion wurde auch schon bisher z.B. im Bereich des Mietrechts, das ebenfalls durch einen ausgeprägten sozialen Mieterschutz gekennzeichnet ist, vom Bundesgerichtshof angewendet (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 1989 - VIII ZR 91/88 = NJW 1989, 2247 ; Urteil vom 10. September 1997 - VIII ARZ 1/97 = NJW 1997, 3437 ).
  • BGH, 10.09.1997 - VIII ARZ 1/97

    Wirksamkeit einer formularmäßigen gegenseitigen Bevollmächtigung der Mieter zur

    Auszug aus LAG Hamm, 04.05.2004 - 19 Sa 360/04
    Das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion wurde auch schon bisher z.B. im Bereich des Mietrechts, das ebenfalls durch einen ausgeprägten sozialen Mieterschutz gekennzeichnet ist, vom Bundesgerichtshof angewendet (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 1989 - VIII ZR 91/88 = NJW 1989, 2247 ; Urteil vom 10. September 1997 - VIII ARZ 1/97 = NJW 1997, 3437 ).
  • BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 241/94

    Rückzahlung von Fortbildungskosten

    Auszug aus LAG Hamm, 04.05.2004 - 19 Sa 360/04
    Im übrigen ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der in diesem Zusammenhang immer wieder als Beispiel für die geltungserhaltende Reduktion angeführten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Aufrechterhaltung von Rückzahlungsklauseln im Zusammenhang mit Fortbildungskosten (vgl. BAG, Urteil vom 16. März 1994 - 5 AZR 339/92 = AP Nr. 18 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; Urteil vom 6. September 1995 - 5 AZR 241/94 = AP Nr. 23 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe) in der Sache weniger um geltungserhaltende Reduktion als um eine auch im Bereich der AGB-Kontrolle zulässige ergänzende Vertragsauslegung handeln dürfte (so Annuß, a.a.O, S. 462; Lingemann, a.a.O., S. 187).
  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hamm, 04.05.2004 - 19 Sa 360/04
    Im übrigen ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der in diesem Zusammenhang immer wieder als Beispiel für die geltungserhaltende Reduktion angeführten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Aufrechterhaltung von Rückzahlungsklauseln im Zusammenhang mit Fortbildungskosten (vgl. BAG, Urteil vom 16. März 1994 - 5 AZR 339/92 = AP Nr. 18 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; Urteil vom 6. September 1995 - 5 AZR 241/94 = AP Nr. 23 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe) in der Sache weniger um geltungserhaltende Reduktion als um eine auch im Bereich der AGB-Kontrolle zulässige ergänzende Vertragsauslegung handeln dürfte (so Annuß, a.a.O, S. 462; Lingemann, a.a.O., S. 187).
  • BGH, 14.05.1996 - XI ZR 257/94

    Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Globalabtretung ohne

    Auszug aus LAG Hamm, 04.05.2004 - 19 Sa 360/04
    So sind im Wege der Vertragsauslegung durch die Rechtsprechung anerkannte Rechte und Pflichten dispositives Recht in diesem Sinne (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - XI ZR 257/94 = NJW 1996, 2092 ; Beschluss vom 11. Juli 1996 - IX ZR 74/95 = NJW 1996, 2786 ).
  • BGH, 11.07.1996 - IX ZR 74/95

    Wirksamkeit einer Sicherungsübereignung oder Globalabtretung ohne Freigabeklausel

    Auszug aus LAG Hamm, 04.05.2004 - 19 Sa 360/04
    So sind im Wege der Vertragsauslegung durch die Rechtsprechung anerkannte Rechte und Pflichten dispositives Recht in diesem Sinne (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - XI ZR 257/94 = NJW 1996, 2092 ; Beschluss vom 11. Juli 1996 - IX ZR 74/95 = NJW 1996, 2786 ).
  • LAG Köln, 01.02.2001 - 10 Sa 625/00

    Gratifikation; Bindungsklausel; geltungserhaltende Reduktion

    Auszug aus LAG Hamm, 04.05.2004 - 19 Sa 360/04
    Insoweit entspricht das Ergebnis der ergänzenden Vertragsauslegung oft der geltungserhaltenden Reduktion (vgl. Gotthard, a.a.O., Rdnr. 330; Preis, a.a.O., S. 28; vgl. zur Entscheidung des Fall einer unzulässig langen Rückzahlungsklausel bei einer Gratifikation nach bisherigem Recht auch LAG Köln, Urteil vom 1. Februar 2001 = NZA-RR 2001, 461 ).
  • BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99

    Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

  • BGH, 30.11.1993 - XI ZR 80/93

    Richterliche Inhaltskontrolle von Gebührenklauseln in AGB der Banken und

  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 3/95

    Auskunftspflicht des Handelsvertreters über Geschäfte mit Konkurrenzunternehmen;

  • BGH, 17.01.1989 - XI ZR 54/88

    Formularmäßige Vereinbarung der Verzögerung der Wertstellung von Bareinzahlungen

  • BGH, 28.05.1984 - III ZR 63/83

    Formularmäßige Vereinbarung der Unwiderruflichkeit eines Überweisungsauftrags;

  • BGH, 07.10.1981 - VIII ZR 214/80

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Gesonderte Wirksamkeitsprüfung - Trennbare

  • BGH, 18.04.1989 - X ZR 31/88

    Formularmäßige Zulassung der Aufrechnung mit unbestrittenen Forderungen;

  • ArbG Frankfurt/Main, 13.08.2003 - 2 Ca 5568/03

    Ausschlußfrist im Arbeitsvertrag auch bei Formular zulässig?

  • BAG, 21.04.2005 - 8 AZR 425/04

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 4. Mai 2004 - 19 Sa 360/04 - wird zurückgewiesen.
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